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    Mikrozensus 2020 auch in Weinheim

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    • in Aus dem Rathaus
    • — 17 Jan, 2020

    Bei der Bürgerbefragung sind rund 55 000 Haushalte in Baden-Württemberg zur Teilnahme aufgerufen

    Der Mikrozensus 2020 beginnt: Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung. Über das ganze Jahr 2020 werden dazu seit wenigen Tagen in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewerinnen und Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Dies sind rund Prozent der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten – in Weinheim werden es entsprechend etwa 450 Haushalte sein.

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    Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Befragung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden ab 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Brenner: „Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine ganz wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es um die Themen wie wir wohnen, wie Familien leben, welche Bildungsabschlüsse erworben wurden oder welche Verkehrsmittel die Menschen nutzen.“

    Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem Prozent der Haushalte. Durch den Mikrozensus werden wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude und Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

    Und so läuft die Befragung ab:  Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie können sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

     

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