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    Weiterhin keine Wortverkündung

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    • in aus dem Rathaus
    • — 10 Aug, 2020

    Minarett der Moschee bleibt ohne lautes Gebet – Stadtverwaltung verweist auf die klaren Absprachen und die eindeutige Rechtslage

    Laute Gebete von Minarett der Weinheimer Moschee sind nach wie vor nicht zulässig und würden auch nicht geduldet. Das haben jetzt Oberbürgermeister Manuel Just und Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner bekräftigt, nachdem der Moscheeverein neulich mit dem Wunsch an die Stadtverwaltung herangetreten war, das Minarett nun doch zur religiösen Wortverkündung zu nutzen. Die Vertreter des Vereins argumentierten, in Corona-Zeiten sei es schwierig geworden, die Gläubigen im Gebetsraum zu versammeln.

    „Das ist dennoch ausgeschlossen“, bekräftigte der OB, der diese klare Haltung auch mit den Fraktionen des Gemeinderates und mit seinem Fachamt für Baurecht und Bauordnung abgesprochen hat. Anfang dieser Woche fand ein gemeinsames Gespräch im Rathaus statt.

    Just und Fetzner verwiesen darauf, dass in der Baugenehmigung für die Moschee der Verzicht auf das laute Gebet sogar durch das baurechtliche Instrument einer „Baulast“ festgelegt ist. Diese Baulast war die Voraussetzung für die Baugenehmigung des Minaretts und wurde seinerzeit vom Moscheeverein unterzeichnet.

    Es ist nun zehn Jahre her, als das Gebet in der Nordstadt dann doch zum politischen Thema wurde. Damals war herausgekommen, dass der Moscheeverein ohne Genehmigung eine Innentreppe in sein Minarett eingebaut hatte. Bei den Anwohnern war seinerzeit die Befürchtung entstanden, die Treppe könnte genutzt werden, damit der Muezzin zum Gebet die Turmspitze erreichen kann.

    Im Zuge dessen wurde eine Moscheekommission unter Beteiligung des Moscheevorstandes, Gemeinderatsmitgliedern sowie neutralen Moderatoren und Experten eingerichtet. Die Kommission entwickelte damals eine Empfehlung an den Gemeinderat, in der auch die Vorstände des Moscheevereins – darunter auch der aktuelle Vorstand Ishak Ünal – persönlich versicherten, dass ihr Minarett nicht für eine Wortverkündung vorgesehen ist. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung.

    Das Versprechen wurde auch in einem Anwohnerbrief und in einer Bürgerveranstaltung bestätigt. Die Stadt manifestierte es entsprechend in der Baugenehmigung. Das Minarett habe nur einen symbolischen Charakter. Eine Begehung des Minaretts ist seither nur zum Zwecke der  Wartung und Reparatur durch eine Revisionsöffnung vorgesehen.

    Oberbürgermeister Manuel Just betonte, dass die Stadt den türkisch-islamischen Moscheeverein mit diesem Vorgehen – damals wie heute – nach den Grundsätzen von  Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit behandelt. In der weltoffenen und „bunten“ Stadt Weinheim werde es keine Ressentiments gegen Religionen und Glaubensrichtungen geben, auch die grundgesetzlich verankerte Religionsfreiheit werde nach Ansicht von Verwaltung und Gemeinderat dadurch nicht eingeschränkt. „Wir hoffen und wünschen“, so der OB, „dass unser gutes Verhältnis zur Moscheegemeinde so gut bleibt wie sie in den letzten Jahren war“.

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    Tags: coronaMinarettMoschee

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