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    Kleinod sucht Pächter

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    • in aus dem Rathaus · Erlebnis · Pressemeldungen
    • — 11 Jun, 2021

    Stadt Weinheim vergibt die Minigolfanlage am Schloss an neuen Betreiber – Ab 1. August Wiedereröffnung angestrebt

    Sie ist ein Kleinod an historischem Ort – und viele Menschen aus Weinheim und der Region verbinden Kindheitsträume mit der Minigolfanlage am Weinheimer Schloss. Mit dem Holzkiosk, dem Jägerzaun und den alten Bäumen ist der Platz eine Art Reminiszenz an die gute alte Zeit.

    Aus gesundheitlichen Gründen musste der bisherige Pächter der Anlage jetzt seinen Vertrag auflösen, die Stadt will aber an der familiengerechten Nutzung festhalten und den Platz wieder zu diesem Zweck verpachten. Erst vor wenigen Tagen wurde die Grünanlage hergerichtet und befindet sich in einem Top-Zustand. Die im Rundlauf angelegten Minigolfbahnen wurden Anfang 1960 zum ersten Mal in Betrieb genommen. Die Anlage mit angegliedertem Kiosk verfügt über einen schattenspendenden Baumbestand auf einem rund 2000 Quadratmeter großen Gelände. Der Pachtvertrag wird zunächst für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Die Pacht beträgt für den Pachtzeitraum in jedem Jahr 1820 Euro plus Nebenkosten.

    Die Stadt erwartet von April bis Oktober eine möglichst tägliche Öffnung. Der Verkauf von Speisen, die mit einem Herd oder einer Fritteuse zubereitet werden, ist nicht gestattet. Eine Außenbewirtschaftung im Bereich der Pachtfläche ist möglich. Veranstaltungen, von denen Störungen für das nähere Umfeld des Pachtgegenstands ausgehen, sind untersagt. Es dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt und verkauft werden.

    Interessenten können sich schriftlich bewerben bis Montag, den 5. Juli. Bewerbungen gehen an: Amt für Immobilienwirtschaft Abteilung Dienstleistungen und Bäder, Frau Leip Dürrestraße 2, 69469 Weinheim Tel. 06201/82597 E-Mail: m.leip@weinheim.de. Neben den persönlichen Daten mit Lebenslauf sollte die Bewerbung ein kleines Betreiberkonzept enthalten.

    Ecktdaten:

    Anlage: Die 18 im Rundlauf angelegten Minigolfbahnen wurden Anfang 1960 zum ersten Mal in Betrieb genommen. Die Anlage mit angegliedertem Kiosk verfügt über einen schattenspendenden Baumbestand auf einem 2.050 m² großen Gelände.

    Kiosk: Die Innenausstattung umfasst Theke, Spülbecken, 1 Handwaschbecken, 1 Kühlschrank, 2 Oberschränke. Im Außenbereich befinden sich kleine Sitzbereiche, ein kleiner separater Abstellraum und 2 separate WCs (Kunden/Personal). Alle zum Betrieb der Minigolfanlage notwendigen Ausstattungsgegenstände sind vom/von der Pächter/in zu stellen und auf eigene Kosten instand zu halten.

    Pachtdauer: Der Pachtvertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig.

    Pachtzahlung: Die Pacht beträgt für den Pachtzeitraum in jedem Jahr 1.820,- €. Hinzu kommt die Vorauszahlung für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Höhe von insgesamt 200,- Euro. Die Pacht und die Vorauszahlung werden jedes Jahr in sieben Raten (April bis Oktober) fällig.

    Nebenkosten: Die Betriebskosten für den Minigolfplatz (Strom, Müllentsorgung etc.) gehen zu Lasten des/der Pächters/Pächterin. Die entsprechenden Verträge sind direkt vom/von der Pächter/in mit den Versorgungsunternehmen abzuschließen. Die Kosten für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden nach Verbrauch bzw. gebührenpflichtiger Fläche mit der Stadt abgerechnet.

    Kaution: Die Kaution beträgt 2.000 € und ist zu Beginn des Pachtverhältnisses zur Zahlung fällig.

    Öffnungszeiten: April bis Oktober. Die möglichst täglichen Öffnungszeiten sind mit der Stadt abzustimmen. Die Minigolfanlage ist spätestens um 22.00 Uhr zu schließen. Eine wetterbedingte Abweichung von den Öffnungszeiten ist möglich.

    Reinigung/Pflege der Anlage/Reparaturen: Die Reinigung ist vom/von der Pächter/in durchzuführen. Die Minigolfanlage ist auf Kosten des/der Pächters/Pächterin in einem Zustand zu unterhalten, der dem Charakter des Schlossparks entspricht. Dies gilt insbesondere für die Grünflächen. Notwendige Reparaturen und ggf. erforderliche Erneuerungen von Minigolfbahnen sind vom/von der Pächter/in zu übernehmen, ebenso wie die Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten des Kiosks. Bauliche Veränderungen sind zuvor mit der Stadt abzustimmen.

    Genehmigungen/Versicherungen: Alle notwendigen Genehmigungen für den Betrieb sind auf eigene Kosten einzuholen und die hierfür erforderlichen Bedingungen sind zu erfüllen. Hygienerechtliche Bestimmungen und einschlägige gesetzliche Vorschriften sind vom/von der Pächter/in eigenverantwortlich zu beachten. Dies gilt ebenso für alle erforderlichen Versicherungen.

    Vorgaben zu Ausschank und Speisen: Der Verkauf von Speisen, die mit einem Herd oder einer Fritteuse zubereitet werden ist nicht gestattet. Es dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt und verkauft werden. Es sollen vorzugsweise Pfandflaschen und umweltfreundliches Geschirr benutzt werden.

    Außenbewirtschaftung: Eine Außenbewirtschaftung im Bereich der Pachtfläche ist möglich. Veranstaltungen, von denen Störungen für das nähere Umfeld des Pachtgegenstands ausgehen, sind untersagt.

    Haftung: Der/die Pächter/in trägt die Verkehrssicherungspflicht des Pachtgegenstandes. Der/die Pächter/in ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Police in Kopie der Stadt vorzulegen.

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